Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land - Ordnungs- und Sozialabteilung
Beschreibung
Unsere Ordnungs- und Sozialabteilung ist zuständig für:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermelde- und Passangelegenheiten, Fundwesen, Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen, Gewerbe und Gaststätten, Straßenverkehr, Sozialversicherung, Soziale Hilfen, Wohngeld, Leistungen für Asylbewerber, Umwelt- und Naturschutz, Landespflege
Die Büros befinden sich im Erdgeschoß,
Zimmer: 108-117
Unser Standesamt ist zuständig für:
Eheschließungen, Geburten, Sterbefälle, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Namenserklärungen, Vaterschaftsanerkennungen, Einbürgerungsanträge, Bestattungsgenehmigungen, Kirchenaustritte, Ahnenforschung
Das Büro befindet sich im Erdgeschoß,
Zimmer: 112
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Betz
Frau Pia Lehmann
Herr Christoph Schael
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt