Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Bitten wenden Sie sich hierfür an unsere Bürgerbüros.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste, Bildung, Soziales und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Mühltorstraße 25

    67245 Lambsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 3791-0

    Fax: 06233 3791-150

    E-Mail: info@lambsheim-hessheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bürgerdienste, Soziales, Bildung und Integration

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Sie können die Lebensbescheinigung nur persönlich in unseren Bürgerbüros beantragen. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Gegebenenfalls haben Sie ein auszufüllendes Dokument der Rentneversicherung erhalten, bringen Sie dies auch mit.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

    Hinweise für Lambsheim-Heßheim: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Die Lebensdauer kann nur mit persönlichen Erscheinen beantragt werden. Sie wird Ihnen sofort ausgestellt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
      • außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English