Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Postfachadresse

    Postfach 100

    67129 Maxdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6237 401-0

    Fax: +49 6237 401-222

    E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Maxdorf - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hauptstraße 79

    67133 Maxdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06237 401-0

    Fax: 06237 401-222

    E-Mail: willkommen@vg-maxdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
      • außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English