Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bellheim - Ordnungs- und Sozialabteilung
Adresse
Postanschrift
Schubertstr. 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.oo - 12.3o Uhr Sozialamt Dienstag geschlossen Mittwoch 14.oo - 18.oo Uhr Montag u. Donnerstag 14.oo - 16.oo Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sonja Theuer
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-216
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: s.theuer@vg-bellheim.de
Frau Nicole Fend
Postanschrift
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7008-217
Fax: 07272 7008-555
E-Mail: n.fend@vg-bellheim.de
Frau Silvia Stadel
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt