Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alisa Schmidt
Frau Azime Kurultay
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: kamila.lasek-beditsch@germersheim.eu
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 960-11234
Telefon Festnetz: 07274 960-234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt