Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wachenheim a. d. Weinstr. - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten für den Fachbereich 3 - Bürgerdienste: Montag-Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag von 14.00 - 18.00 Uhr. Bitte beachten Sie die GESONDERTEN ÖFFNUNGSZEITEN für das BÜRGERBÜRO
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Reich
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-206
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: m.reich@vg-wachenheim.de
Frau Sybille Lutz-Hofmeister
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-0
E-Mail: s.lutz-hofmeister@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Frau Ukea Wolf
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-207
E-Mail: u.wolf@vg-wachenheim.de
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
Frau Eva-Maria Wittmann
Hausanschrift
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-208
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: e.wittmann@vg-wachenheim.de
Frau Kerstin Boltze
Postanschrift
Weinstraße 16
67157 Wachenheim an der Weinstraße
Fax: 06322 9580-199
Telefon Festnetz: 06322 9580-0
E-Mail: buergerbuero@vg-wachenheim.de
E-Mail: k.boltze@vg-wachenheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt