Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Freinsheim - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06353 9357-0
E-Mail: verwaltung@vg-freinsheim.de
Kontaktperson
Herr Diehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-219
E-Mail: diehl@vg-freinsheim.de
Frau Klaub
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-237
E-Mail: klaub@vg-freinsheim.de
Frau Schlosser-Cretti
Postanschrift
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Telefon Festnetz: 06353 9357-270
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt