Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228
Kontakt
Kontaktperson
Frau Klementine Baumgärtner
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-228
E-Mail: meldeamt@vg-woellstein.org
E-Mail: k.baumgaertner@vg-woellstein.org
Frau Olivia Matheis-Grieder (Personalratsvorsitzende)
Frau Andrea Schneider
Besucheranschrift
Fax: 06703 302-214
Telefon Festnetz: 06703 302-278
E-Mail: a.schneider@vg-woellstein.org
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt