Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Internet
Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Olga Klein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-224
Fax: +49 6561 6001-190
E-Mail: klein.o@stadt.bitburg.de
Frau Daniela Marjanovic
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-222
E-Mail: marjanovic.d@stadt.bitburg.de
Frau Kristina Pfaifel
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-223
E-Mail: pfaifel.k@stadt.bitburg.de
Frau Anna Weiz
Hausanschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-225
E-Mail: weiz.a@stadt.bitburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt