Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wirges - - Fachbereich 2 - Bürgerdienste, Bildung und Soziales -
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sonderregelungen für bspw. Feiertage vorbehalten. Über solche Änderungen werden Sie in unserem Amtsblatt "Das Rathaus" oder auf unserer Homepage frühzeitig informiert.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Blech
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Telefon Festnetz: 02602 689-0
Fax: 02602 689-8185
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Frau Ulrike Gombert
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Telefon Festnetz: 02602 689-0
Fax: 02602 689-8185
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Herr Marcel Pehl
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Fax: 02602 689-8185
Telefon Festnetz: 02602 689-0
E-Mail: buergerbuero@wirges.de
Verbandsgemeinde Wirges - Fachbereich 2 - Sachgebiet Bürgerbüro
Beschreibung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 10
56422 Wirges
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt