Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Puderbach - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr  Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr  Zusätzlich 1. Samstag im Monat vormittags: 9.00 - 12.00 Uhr geöffnet
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Burbach
Besucheranschrift
Fax: 02684 858-199
Telefon Festnetz: 02684 858-208
E-Mail: Luisa.Burbach@puderbach.de
Frau Corinna Kau
Frau Alexandra Schmidt
Hausanschrift
Fax: 02684 858-299
Telefon Festnetz: 02684 858-209
E-Mail: alexandra.schmidt@puderbach.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt