Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 3: Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr  Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Fax: 02676 409-500
Kontaktperson
Herr Peter Thorwesten
Frau Silvia Keßeler
Frau Marita Hammes-Puth
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@ulmen.de
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-151
E-Mail: marita.hammes-puth@ulmen.de
Frau Ida Franzen
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt