Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Schüller (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
Frau Sandra Langen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
Fax: 02653 9996-912
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Langen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-203
E-Mail: sandra.langen@vg.kaisersesch.de
Frau Anja Schüller (Einwohnermeldeamt, Gewerbeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-202
Fax: 02653 9996-912
E-Mail: anja.schueller@vg.kaisersesch.de
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt