Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Beschreibung

    Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.

    Zuständigkeit

    Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadt Idar-Oberstein - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 2

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 2

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Idar-Oberstein - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Gebäude: 01

    Postanschrift

    Georg-Maus-Straße 1

    55743 Idar-Oberstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch von 7.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr Terminvereinbarung unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06781 64-3800

    Fax: 06781 64-9502

    E-Mail: buergerbuero@idar-oberstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
      • außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de