Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dorothea Giesbrecht (Sachbearbeiterin)
Frau Christina Würthen (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
E-Mail: Christina.Wuerthen@rathaus-wissen.de
Telefon Festnetz: +49 2742 939-162
Fax: +49 2742 939-262
Frau Davina Weber (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2742 939-165
E-Mail: Davina.Weber@rathaus-wissen.de
Fax: +49 2742 939-265
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt