Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Beschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
Hinweise für Koblenz: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Wenn Sie in Koblenz gemeldet sind, können Sie beim Bürgeramt eine Bescheinigung über Ihren Wohnsitz und dass sie leben (die Vorlage einer solchen Bestätigung wird oft von Rentenversicherungen gefordert) erhalten.
Zuständigkeit
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Hinweise für Koblenz: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Servicestelle des Bürgeramtes
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz.
Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.
Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
Zahlungsmittel im Bürgeramt:
Vorzugsweise bargeldlos mit Karte, aber auch bar.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---
Kontakt
Internet
Stadt Koblenz - Servicestelle Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Beschreibung
Ab dem 5.2.2024 finden Sie die Servicestelle vorübergehend im Rathausgeäude II (Willi-Hörter-Platz 2) Eingang Ostflügel.
Der Eingang ist nicht barrierefrei! Bitte bestätigen Sie die Klingel vor der Tür.
Die nächste Bushaltestelle ist die Haltestelle Zentralplatz.
Gebührenpflichtige Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Forum Mittelrhein und im Parkhaus des Schängel-Centers.
Die Mitnahme von Hunden und anderen (Haus-)Tieren in die Räume des Bürgeramtes und der Servicestelle ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blindenführhunde.
Zahlungsmittel im Bürgeramt:
Vorzugsweise bargeldlos (,,mit Karte"), aber auch bar.
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 2
56068 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Abweichende Öffnungszeiten: Am 27.06.2024 findet der Betriebsausflug des Bürger- und Standesamtes statt. Das Bürgeramt und die Servicestelle bleiben an diesem Tag geschlossen. Erreichbar ist die Servicestelle zu den gleichen Zeiten wie die Hauptstelle des Bürgeramtes: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr ---
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Für folgende Angelegenheiten ist ein Besuch der Servicestelle ohne Termin möglich:
- Abholung/ Ausgabe
- Personalausweis / Reisepass
- Abfallkalender
- UB-Schein
- Steuer-ID
- Abfallsäcke (Verkauf)
- Notfalldosen (Verkauf)
- Beantragung
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Hinweise für Koblenz: Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Wenn Sie in Koblenz gemeldet sind, können Sie beim Bürgeramt eine Bescheinigung über Ihren Wohnsitz und dass sie leben (die Vorlage einer solchen Bestätigung wird oft von Rentenversicherungen gefordert) erhalten.
Bearbeitungsdauer
Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Einwohnermeldeamt