Vermittlungsgeschäfte (Handeln und Makeln) Genehmigung

    Vermittlungsgeschäfte für Abfall genehmigen

    Wer Abfälle Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln möchte braucht entweder eine Erlaubnis oder im Fall von nicht gefährlichen Abfällen muss er dies anzeigen.

    Beschreibung

    Wer ungefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, muss seine Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde einmalig anzeigen. Dies gilt seit dem 1. Juni 2014 auch für sog. wirtschaftliche Unternehmen (z.B. Handwerksbetriebe). Mit der Anzeigepflicht soll erreicht werden, dass alle Unternehmen, die eine der genannten abfallbezogenen Tätigkeiten durchführen, bei der jeweils zuständigen Behörde registriert sind.

     Wer gefährliche Abfälle sammelt, befördert, handelt oder makelt, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis. Wer bereits über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung oder Maklergenehmigung nach früherem Abfallrecht verfügt, kann diese weiterhin nutzen, solange die Genehmigung noch gültig ist und keine wesentlichen Änderungen aufgetreten sind. Ansonsten ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Die Erlaubnis kann

    • bundesweit oder für ein oder mehrere Bundesländer,
    • unbefristet oder für einen bestimmten Zeitraum,
    • für alle als gefährlich erklärten Abfallarten oder ausgewählte Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erteilt werden.

    Ausgenommen von der Erlaubnispflicht für gefährliche Abfälle sind kraft Gesetzes die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Entsorgungsfachbetriebe. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind durch Rechtsverordnung oder durch Sondergesetz möglich. Solche Ausnahmen gelten derzeit für

    • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen tätig sind,

    Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen zur Verwertung, die vom Hersteller oder Vertreiber freiwillig oder aufgrund einer Rechtsverordnung zurückgenommen werden,

    • Sammler und Beförderer von gefährlichen Altfahrzeugen,
    • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Altbatterien,
    • Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Elektro- und Elektronikaltgeräten,
    • Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen, die Abfälle mit Seeschiffen sammeln oder befördern sowie
    • Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen, die Abfälle im Rahmen von Paket-, Express- und Kurierdiensten befördern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für das Anzeige- und Erlaubnisverfahren ist bei rheinland-pfälzischen Unternehmen die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) in Mainz zuständig.
    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH

    Beschreibung

    Die SAM nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr:

    • Knotenstelle für Rheinland-Pfalz im abfallrechtlichen Nachweisverfahren
    • Zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger.
    • Erteilung von Behördenbestätigungen für Entsorgungsnachweise.
    • Erhalt und Versendung von Begleitscheinen - seit 1. April 2009 digital
    • Durchführung des Notifizierungsverfahrens bei grenzüberschreitenden Abfallver-bringungen.
    • Beratung über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen.
    • Überprüfung der Registerpflicht - auch für nicht gefährliche Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34

    55130 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 98298-22

    Telefon Festnetz: +49 6131 98298-0

    E-Mail: info@sam-rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 32 - Ordnung und Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Neumayerring 72

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Neumayerring 72

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-511

    Telefon Festnetz: 06233 89-392

    E-Mail: ordnungundumwelt@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Der Bereich Ordnung und Umwelt ist eine Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung, die den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Frankenthal (Pfalz) ein vielfältiges Angebot an Servicefunktionen und Diensten des allgemeinen Ordnungsrechts und zur Abwehr von Brandgefahren, zur technischen Hilfeleistung und Maßnahmen bei Gefahren größeren Umfangs bietet.

    Darüber hinaus nimmt er vor allem unterschiedliche Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wahr.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Formblatt Anzeige nach § 53 KrWG und Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Verfahrensablauf

    Für die Anzeige ist das entsprechende Formblatt zu verwenden (siehe unten). Darüber hinaus ist mit der Anzeige eine Kopie der Gewerbeanmeldung (ggf. auch die Kopie einer gültigen Reisegewerbekarte) oder alternativ ein Handelsregisterauszug vorzulegen.

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist schriftlich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblattes (siehe unten) zu stellen. Einzureichen sind folgende Unterlagen:

    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug
    • bei Sammlung/Beförderung: Kfz-Haftpflichtversicherung und ggf. weitere Versicherungen (Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung)
    • bei Handeln/Makeln: Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung
    • bei Sammlung/Beförderung: Kopie der Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz Straße und ggf. ADR
    • Firmenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Polizeiliches Führungszeugnis für das Leitungspersonal
    • Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für das Leitungspersonal
    • Fachkundenachweis (z.B. Fachkundelehrgang).

    Fristen

    Anzeige und Erlaubnis sind notwendig, bevor mit der anzeige- oder erlaubnispflichtigen Tätigkeit begonnen wird.
    Im Falle der Erlaubnispflicht haben die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen regelmäßig, mindestens alle 3 Jahre, an entsprechenden anerkannten Lehrgängen teilzunehmen.

    Kosten

    Für die Bearbeitung einer Anzeige wird eine Gebühr von 100,00 Euro (bzw. 75,00 Euro  bei Eingang über www.eAEV-formulare.de) erhoben. Bei EFB- oder EMAS-Betrieben werden 150,00 Euro (bzw. 120,00 Euro€ bei Eingang über www.eAEV-formulare.de) erhoben.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen - je nach Aufwand - Gebühren zwischen 300,00 Euro und 1.000,00 Euro an.

    Für die Bearbeitung einer Anzeige: Gebühr 100.00 EUR

    Gebührenhöhe bei EFB- oder EMAS-Betrieben: Gebühr 150.00 EUR

    Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen - je nach Aufwand.: Gebühr ab 300.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Makeln, Sammeln, ehemals Transportgenehmigung, Erlaubnis, Handeln, Anzeige, Befördern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English