Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Alzey-Worms - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz Innenhof
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkdeck
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz hinter Jugendamt
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00-16:00 Uhr Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Philipp Flörsch
Telefon Festnetz: +49 6731 408-4122
E-Mail: floersch.phlipp@alzey-worms.de
Frau Katrin Höfer
Telefon Festnetz: +49 6731 408-4121
E-Mail: hoefer.katrin@alzey-worms.de
Frau Maria Bucher
Telefon Festnetz: +49 6731 408-4121
E-Mail: bucher.maria@alzey-worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 23.09.2020
Stichwörter
Waffenhandelserlaubnis, Waffenherstellungserlaubnis, Schusswaffe