Waffenherstellung Waffenhandel Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)
Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)
Kontaktperson
Frau Sabine Eichelhardt
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2330
E-Mail: sabine.eichelhardt@kreis-ak.de
Frau Katrin Klöckner
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2331
E-Mail: katrin.kloeckner@kreis-ak.de
Frau Sandra Strunk
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2321
E-Mail: sandra.strunk@kreis-ak.de
Frau Nadine Sokola
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2311
E-Mail: nadine.sokola@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 23.09.2020
Stichwörter
Waffenhandelserlaubnis, Waffenherstellungserlaubnis, Schusswaffe