Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.
Beschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Unser Angebot richtet sich an Eltern, an Tagesmütter und Tagesväter sowie an alle Interessierten im Bereich der Kindertagespflege.
Egal ob Sie einfach nur stöbern möchten oder gezielte Informationen benötigen - auf diesen Seiten finden Sie alles rund um das Thema Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim:
www.kindertagespflege-bad-duerkheim.de
Unser Angebot richtet sich an Eltern, an Tagesmütter und Tagesväter sowie an alle Interessierten im Bereich der Kindertagespflege.
Egal ob Sie einfach nur stöbern möchten oder gezielte Informationen benötigen - auf diesen Seiten finden Sie alles rund um das Thema Kindertagespflege im Landkreis Bad Dürkheim:
www.kindertagespflege-bad-duerkheim.de
Zuständigkeit
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Elterngeld (Ref. 43)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( - Terminvereinbarung erforderlich - ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Besondere Soziale Dienste (Ref. 46)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Teresa Eichberger
Hausanschrift
E-Mail: Teresa.Eichberger@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-4654
Fax: 06322 961-84654
Frau Viviane Hertel
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4633
E-Mail: Viviane.Hertel@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84633
Herr Berthold Schneider
Besucheranschrift
E-Mail: Berthold.Schneider@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84600
Telefon Festnetz: 06322 961-4600
Frau Petra Schneider-Schwarte
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 961-4604
E-Mail: Petra.Schneider@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-84604
Frau Özlem Simsek
Hausanschrift
E-Mail: Oezlem.Simsek@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-4620
Fax: 06322 961-84620
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Fristen
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Kosten
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP