Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.

    Beschreibung

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten - örtlich differierenden - Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Hinweise für Worms: Kindertageseinrichtungen - städtische

    Kita-Navi Worms - Kinderbetreuungsplatz in Worms online finden!

    Wormser Kindergärten auf einen Blick

    Einen Überblick über Kinderbetreuungs-Einrichtungen in Worms (städtische und von freien Trägern) finden Sie auf der Plattform Kita-Navi Worms. Je nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf ermöglicht sie eine gezielte Suche nach den Angeboten in Worms, auch speziell in Ihrem Stadtteil.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.08 Abteilung für kommunale Kitas

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Sibel Aydin (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 46628

    • Frau Kerstin Bodendorf (Leiterin)

      Telefon Festnetz: 06247 5202

    • Herr Jörg Brehmer (Leiter)

      Telefon Festnetz: +49 6241 49100

    • Frau Yvonne Deibert (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5840

    • Frau Sati Erbektas (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5820

    • Frau Birgit Gronover (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 2001899

    • Frau Jutta Gräsel (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 595268

    • Frau Stefanie Kalau von Hofe (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 9741030

    • Frau Lara Martine (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 26506

    • Frau Sonja Schaus (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 55803

    • Frau Daniela Schäfer (Leiterin)

      Telefon Festnetz: 06247 6942

    • Frau Sylvia Stricker (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 5015011

    • Frau Ronja Thies (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5132

    • Frau Nadja Werz (Leiterin)

      Telefon Festnetz: 06247 9912733

    • Frau Ingrid Wuttke (Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 204839

    • Frau Josefine Müller (stellv. Leiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 591080

    • Frau Verena Götz (Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-5800

    Internet

    Formulare

    Anmeldeformular Regelbetrieb dringender Bedarf

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.

    Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.

    Formulare

    Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie  beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.

    Kosten

    Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Tagesmutter, Tagesvater, KTP, Tagespflegeperson, Kindergarten, Kinderbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de