Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.
Beschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten - örtlich differierenden - Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Hinweise für Worms: Kindertageseinrichtungen - städtische
Kita-Navi Worms - Kinderbetreuungsplatz in Worms online finden!
Wormser Kindergärten auf einen Blick
Einen Überblick über Kinderbetreuungs-Einrichtungen in Worms (städtische und von freien Trägern) finden Sie auf der Plattform Kita-Navi Worms. Je nach Ihrem individuellen Betreuungsbedarf ermöglicht sie eine gezielte Suche nach den Angeboten in Worms, auch speziell in Ihrem Stadtteil.
Zuständigkeit
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.08 Abteilung für kommunale Kitas
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Sibel Aydin (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 46628
Frau Kerstin Bodendorf (Leiterin)
Telefon Festnetz: 06247 5202
Herr Jörg Brehmer (Leiter)
Telefon Festnetz: +49 6241 49100
Frau Yvonne Deibert (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5840
Frau Sati Erbektas (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5820
Frau Birgit Gronover (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 2001899
Frau Jutta Gräsel (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 595268
Frau Stefanie Kalau von Hofe (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 9741030
Frau Lara Martine (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 26506
Frau Sonja Schaus (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 55803
Frau Daniela Schäfer (Leiterin)
Telefon Festnetz: 06247 6942
Frau Sylvia Stricker (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 5015011
Frau Ronja Thies (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5132
Frau Nadja Werz (Leiterin)
Telefon Festnetz: 06247 9912733
Frau Ingrid Wuttke (Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 204839
Frau Josefine Müller (stellv. Leiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 591080
Frau Verena Götz (Abteilungsleiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5800
Internet
Formulare
Anmeldeformular Regelbetrieb dringender Bedarf
erforderliche Unterlagen
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Fristen
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Kosten
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2022
Stichwörter
Tagesmutter, Tagesvater, KTP, Tagespflegeperson, Kindergarten, Kinderbetreuung