Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Gewährung

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.

    Beschreibung

    Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.

    Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.

    In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden

    Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.

    Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Soziale Dienste

    Beschreibung

    ASD, Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe, Netzwerkbüro Frühe Hilfen und Kinderschutz, Schulsozialarbeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 7-11

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo., Mi., Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 13.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung - dienstags geschlossen -

    Kontakt

    E-Mail: jugendamt@bad-kreuznach.de

    Telefon Festnetz: 0671 800-315

    Fax: 0671 800-163

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Ganzheitliche zielgruppen- und problemübergreifende Hilfestellung bei der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bad Kreuznach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesstätten, Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1548

    E-Mail: wihi@kreis-badkreuznach.de(Wirtschaftliche Jugendhilfe)

    E-Mail: kita-kindertagspflege@kreis-badkreuznach.de(Kindertagesstätten)

    E-Mail: eltergeldstelle@kreis-badkreuznach.de(Elterngeld)

    Version

    Technisch erstellt am 18.08.2021 (von: Schappert, Marvin)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Krämer, Philipp)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.

    Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.

    Formulare

    Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie  beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.

    Kosten

    Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)