Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet.
Beschreibung
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. 5 fremde Kinder gleichzeitig von einer Tagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Tagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Tagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Zu beachten ist auch, dass die Tagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Zuständigkeit
Zuständig ist das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Jugend und Familie - Kindertagesbetreuung, Planung, Vormundschaften
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2500
erforderliche Unterlagen
Im Beratungsgespräch bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie, wo Sie geeignete Tagespflegepersonen finden und welche Unterlagen Sie konkret benötigen, um den Antrag auf öffentliche Zuwendungen stellen zu können.
Das Jugendamt ist auch für die Eignungsprüfung, die Qualifizierung und die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen zuständig.
Formulare
Formulare für Anträge von Kostenübernahmen bzw. finanziellen Förderungen der Kindestagespflege erhalten Sie beim zuständigen Jugendamt nach persönlicher Beratung.
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung
Antrag auf Förderung
Stundennachweis zur Abrechnung der Betreuungszeiten
Arbeitszeitbescheinigung
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter einem Jahr
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 1 und 3 Jahren
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 6 und 14 Jahren
Antrag auf Förderung
Stundennachweis zur Abrechnung der Betreuungszeiten
Arbeitszeitbescheinigung
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter von unter einem Jahr
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 1 und 3 Jahren
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 3 und 6 Jahren
Pädagogische Rahmenbedingungen für die Betreuung eines Kindes im Alter zwischen 6 und 14 Jahren
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
- § 23 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung
Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.
Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Förderung der Kindertagespflege und die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für die Betreuung in Kindertagespflege.
Fristen
Der Antrag auf öffentliche Förderung sollte grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit der Tagespflegeperson gestellt werden.
Kosten
Die Entgelte für die Tagespflegeperson orientieren sich am jeweiligen Betreuungsumfang und werden vom Jugendamt festgesetzt. Auch der Kostenbeitrag der Eltern orientiert sich am Betreuungsumfang und wird einkommensabhängig vom Jugendamt ermittelt. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie im Internet auf der jeweiligen Seite des zuständigen Jugendamtes, dem Kitaserver oder erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendamt vor Ort.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 30.11.2022
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindergarten, Tagesmutter, Tagespflegeperson, Tagesvater, KTP
Metainformation
- Ursprungsportal: Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
- Ursprungsportal: Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung in Altenkirchen (Ww.)
- Ursprungsportal: Referat 53 - Kindertagesbetreuung/ Jugendhilfeplanung/ Kinder-/ Jugend- und Familienförderung in Altenkirchen (Ww.)