Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig gegen Provision des Ausgebers Finanzanlagen vermitteln möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Dies können Sie durch die Prüfung in der IHK tun.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:
- Offene Finanzanlegen
- Geschlossene Finanzanlagen
- Vermögensanlegen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden. Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgesprächs durchführen.
Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.
Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden
zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:
Zuständigkeit
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Ansprechpartner
Für Seiwerath wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Formulare
- Anmeldeformular je nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Ihre zuständige Behörde hält entsprechende Vordrucke für Sie bereit.
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
An einer Prüfung können Sie erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen.
- Die IHK informiert rechtzeitig vor der Prüfung über die Details des Prüfungsablaufes, Ort und Zeit
- Sie nehmen zunächst an der schriftlichen Prüfung teil
- Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, erfolgt die praktische Prüfung
Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihre Sachkunde ausgehändigt
Fristen
- Bitte beachten Sie die Anmeldefristen Ihrer örtlichen IHK
- Eine nachgewiesene Sachkunde gilt lebenslang
Bearbeitungsdauer
Die Bescheinigung erhalten Sie normalerweise binnen einiger Tage nach Bestehen der Prüfung.
Kosten
Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Finanzanlagenvermittler Erlaubnis
Dienstleistungsfreiheit:
Bei vorheriger, schriftlicher oder elektronischer Anzeige einer nur vorübergehenden gelegentlichen Ausübung der Finanzanlagenvermittlung können Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der EU (EU-Bürger) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Bürger) ihre Dienstleistungen selbständig anbieten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgenden Link: Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in einem in der Gewerbeordnung reglementierten Beruf
Niederlassungsfreiheit:
EU-Bürger und EWR-Bürger, die sich in Deutschland als Finanzanlagenvermittler dauerhaft niederlassen wollen, müssen grundsätzlich das Erlaubnisverfahren durchlaufen.
Weitere Informationen
- Die für Sie zuständige Industrie und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
- §4 der Finanzanlagenvermittlerverordnung führt die als Alternative zur Sachkundeprüfung anerkannten Abschlüsse auf: §4 Finanzanlagenvermittlerverordnung
- Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung finden Sie auf der Seite des DIHK: Überblick Sachkundeprüfungen der Industrie- und Handelskammern
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 25.08.2021
Stichwörter
Hochschule, Ausländische Berufsqualifikation anerkennen, BQRL, Anlageberater, Qualifikation, Kreditwesen, BQFG, geschlossene Fonds, Investment, Reglementierter Beruf, Diplomanerkennung, BQ-Portal, Finanzanlagen, Vermögen