Beihilfe Tierseuchenkasse
Beschreibung
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz kann Ihnen als Tierbesitzer Beihilfen gewähren, um Verluste, die durch Tierseuchen oder deren Bekämpfung entstanden sind, zu mindern. Darüber hinaus gewährt die Tierseuchenkasse Beihilfen im Rahmen behördlicher Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von Tierseuchen und zur Erhaltung der Tiergesundheit.
Beihilfen werden allerdings nur für Tiere gewährt, für die eine Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse besteht (also Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker).
Die Beihilfen sind in der Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz geregelt.
Hinweis:. Eine Beihilfe wird nicht gewährt in Fällen, in denen das Tiergesundheitsgesetz eine Entschädigung vorsieht.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Beihilfe Tierseuchenkasse
Tierseuchenkassenbeiträge
Die Tierseuchenkassenbeiträge werden seit dem Jahr 2006 direkt von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz, Burgenlandstr. 7 in 55543 Bad Kreuznach erhoben.
Diese ist grundsätzlich telefonisch von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Tel.Nr. 0671 7931212 (Beitragsverfahren und Tierzahlmeldungen) erreichbar.
Zuständigkeit
Bei aufkommendem Seuchenverdacht müssen Sie sofort das Veterinäramt der örtlich zuständigen Kreisverwaltung und einen Tierarzt informieren.
Der Antrag auf Beihilfe ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung einzureichen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinärverwaltung, Landwirtschaft und Weinbau (Ref. 71)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Christall
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-360
Frau Carmen Gieselmann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-364
Fax: 06341 940-508
Frau Heidi Mäckel
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-365
Frau Bianca Schlager
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-358
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Veterinäramt (Ref. 72)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Selina Hermann
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-359
Frau Victoria Uhlig
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-508
Telefon Festnetz: 06341 940-361
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der vollständige Antrag muss spätestens 30 Tage nach Eintritt des Schadens beim Veterinäramt eingegangen sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist insbesondere, dass Sie als Besitzer der Tiere
- bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- rechtzeitig einen Tierarzt hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
- die Krankheit durch einen Tierarzt haben bestätigen lassen (z.B. durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
- die Verluste dokumentiert haben (z.B. durch Schlachtbescheinigungen).
Neben den Regelbeihilfen können auch Anträge auf freiwillige Beihilfen gestellt werden. Über diese Anträge entscheidet die Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nutztiere, Tierhaltung, Landwirtschaft, Umweltschutz