SED-Opfer-Entschädigung (Opferrente, Kapitalentschädigung)
Beschreibung
Das am 29.08.2007 in Kraft getretene "Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" sieht eine Opferrente in Höhe von bis zu 300 Euro für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur vor. Ergänzt bzw. verbessert wurde diese Bestimmung mit dem am 03.12.2010 und am 22.12.2014 in Kraft getretenen Vierten und Fünften Gesetz.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Ansprechpartner
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Aktuelles
Als Mittelbehörde mit landesweiten Zuständigkeiten in den Bereichen Kommunales, Schulen, Landwirtschaft und Weinbau wirkt die ADD als Mittler zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung in den Kreisen, Städten und Gemeinden.
Beschreibung
Aufgaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier:
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist eine rheinland-pfälzische Mittelbehörde (obere Landesbehörde) mit Zuständigkeiten in den Verwaltungsbereichen Kommunales, Soziales, Schulen und Wirtschaft sowie Landwirtschaft und Weinbau. Mit über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die ADD für die Dienst- und Fachaufsicht über ca. 47.000 Personen zuständig. Die ADD hat ihren Hauptsitz in Trier, ist in ihren Aufgaben aber landesweit zuständig. Um in bestimmten Aufgabengebieten schnell und flexibel handeln zu können, gibt es mehrere Außenstellen und Dienstsitze an 5 Standorten, unter anderem in Koblenz, Neustadt an der Weinstraße, Kaiserslautern und Ingelheim.
Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger
Als Beratungsstelle für die Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft übernimmt die ADD die Aufgaben als "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Vormerkstelle nach den Bestimmungen des Soldatenversorgungsgesetzes sowie die Beurkundung ausländischer Urkunden und die Förderung der Kultur- und Musikpflege sind weitere Dienstleistungen der ADD. Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ist die Schadensregulierungsstelle in Koblenz angesiedelt.
Kommunale und hoheitliche Aufgaben
Die ADD nimmt die Kommunalaufsicht über 24 Kreisverwaltungen, 12 kreisfreie Städte und 8 große kreisangehörige Städte des Landes Rheinland-Pfalz wahr, fördert die kommunale Entwicklung durch verschiedene Förderprogramme, ist für den Denkmalschutz, den Brand- und Katastrophenschutz, und für Aufgaben im Bereich des Ordnungswesens, hier z.B. auch als Beratungsstelle für Kommunen zu Fragen des Melde-, Waffen- und Ausländerrechts, zuständig. Anerkennungen von Stiftungserrichtungen, der Kampfmittelräumdienst und Einbürgerungen sind weitere Aufgaben. In den Bereichen Soziales und Jugend, Familie und Sport fungiert die ADD als Aufsichtsbehörde, ist zuständig für Fragen des Flüchtlingswesen und unterhält Einrichtungen in Trier, Hermeskeil, Speyer, Kusel und Ingelheim, fördert aber auch bspw. Jugendbegegnungen und Investitionen bei Ambulanten Hilfezentren, Sport- und Freizeitanlagen. Die ADD ist Widerspruchsbehörde für den Bereich der rheinland-pfälzischen Hochschulen beim BAFöG. Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit steht die ADD als regionaler Ansprechpartner für Fragen der Kooperation in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonien zur Verfügung.
Landwirtschaft, Weinbau und Wirtschaft
Neben der Dienst- und Fachaufsicht über die landwirtschaftlichen Dienststellen des Landes ist die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe und Weinbaubetriebe aus Landes- und EU-Mitteln Aufgabe der ADD, aber auch die Weinkontrolle, Futtermittelüberwachungen und weinrechtliche Fragestellungen, bspw. Versuchs- und Ausnahmegenehmigungen. Der Prüfdienst für die Agrarverwaltung in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, die rechtmäßige Verwendung der EU-Fördermittel zu überwachen. Die ländliche Entwicklung und Fragen des Wirtschaftsrechts werden von der ADD ebenfalls bearbeitet. Auch die VOB-Stelle ist ein Bestandteil der ADD. Zu den europäischen Förderprogrammen ELER/PAUL , LEADER und INTERREG IVA berät die ADD kommunale und private Antragsteller. Als Obere Flurbereinigungsbehörde ist die ADD Ansprechpartner in Bodenordnungsverfahren.
Schulen
Die ADD ist zuständig für die Schulaufsicht, die Schulberatung und Schulentwicklung von ca. 1.600 rheinland-pfälzischen Schulen, einschließlich der Bearbeitung von Schulbaumaßnahmen und auch für die Personalverwaltung von ca. 41.000 Lehrkräften in Rheinland-Pfalz.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 13 20
54203 Trier
Kontakt
Stadt Speyer
Aktuelles
Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), die vor dem 04.11.1992 beantragt wurde
- Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) -Zur Vorlage bei einer Behörde- sog. Behördenführungszeugnis
Voraussetzungen
Ehemalige politische Häftlinge der DDR können eine Opferrente erhalten, wenn
- sie eine rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
- gegen sie keine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat verhängt worden ist,
- sie in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind und
- keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben).
Anspruchsberechtigt sind Rentner und Menschen mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit. Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit sowie wegen Todes oder vergleichbare Leistungen bleiben bei der Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit unberücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt das Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners. Hinterbliebene von ehemaligen politischen Häftlingen haben keinen Anspruch auf diese Rente.
Eine wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor
- bei alleinstehenden Berechtigten auf das Dreifache des sog. „Eckregelsatzes“, (zur Zeit 1.197 EUR)
- bei verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Berechtigten sowie in eheähnlicher oder in lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Berechtigten auf das Vierfache des Eckregelsatzes (zur Zeit 1.596 EUR).
Der Eckregelsatz beläuft sich auf 399 EUR (Stand: 01. Januar 2015).
Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Leistungen werden grundsätzlich ab Antragstellung gewährt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gefängnis, Häftling, Zuchthaus, Häftlingshilfe