Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderungen mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
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Ansprechpartner
Formulare
Voraussetzungen
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Handlungsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 RBStV i. V m. § 8 Abs. 4 RBStV
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular oder online mitteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
GEZ, Radio, Beitragspflicht, Hörfunk, Beitragsservice, Rundfunkbeitrag, ARD, Fernsehen, Haushaltsabgabe, Rundfunkgebühr, SWR, Fernsehgebühr, Rundfunkbeitragspflicht, BR, ZDF, NDR, Deutschlandradio, Rundfunkfinanzierung, RF, GEZ-Pflicht, HR, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Dritte Programme, WDR, MDR