Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag abmelden
Beschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.
Online-Dienst
Rundfunkbeitrag – Online-Service
Beschreibung
Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.
Online erledigen
Zahlungsweise
- Lastschriftverfahren
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Ansprechpartner
Formulare
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.04.2019
Stichwörter
GEZ, Fernseher, Radio, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Rundfunkgebühren, Gebühren