Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
    99107008010000

    Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

    Online-Dienst

    Rundfunk­beitrag – Online-Service

    ID: L100039_246435253

    Beschreibung

    Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online ausfüllen können.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Lastschriftverfahren
    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

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    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2022
    Technisch geändert am 03.05.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth am Rhein - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag + Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten Sozialamt Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.04.2016
    Technisch geändert am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 5061-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2021
    Technisch geändert am 20.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadt Wörth am Rhein - Sonstige Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude: Rathaus Wörth
    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2024
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie empfangen staatliche Sozialleistungen, wie zum Beispiel:
      • Arbeitslosengeld II
      • Sozialhilfe
      • BAföG
      • Grundsicherung
    • oder Sie sind taubblind
    • oder empfangen Blindenhilfe.

    Hinweise:

    Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag können Sie als besonderer Härtefall beantragen, wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als EUR 17,50 überschreiten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, so erstreckt sich die Befreiung innerhalb der Wohnung auch auf

    • Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann
    • Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner,
    • Kinder des Antragsstellers, seines Ehe- oder Lebenspartners bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
    • die Wohnungsinhaber , deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung einer Sozialleistung berücksichtigt worden sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
    Sie erhalten es

    • bei Städten,
    • bei Gemeinden,
    • bei den zuständigen Behörden und
    • im Internet.

    Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.

    Kosten

    Antragsverfahren und Prüfung: keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.04.2019

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2013
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    GEZ, Fernseher, Radio, Sozialleistung, Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Rundfunkgebühren, Gebühren, Sozialtarif, Beitragspflicht, Hörfunk, Beitrag, Beitragsservice, Rundfunkbeitrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020