Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - 2.1.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Julian Friedrich
Hausanschrift
E-Mail: julian.friedrich@vg-gau-algesheim.de
Fax: +49 6725 910-110
Telefon Festnetz: +49 6725 910-148
Frau Sabine Dauner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6725 910-225
E-Mail: sabine.dauner@vg-gau-algesheim.de
Fax: +49 6725 910-110
Frau Jacqueline Beuscher
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Glücksspiel