andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis

    Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Zuständigkeit

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Beschreibung

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Jockgrim Bf

    S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)

    S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)


    Jockgrim, Bürgerpark

    Bus: Linie 598

    Bus: Linie 556

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

    Fax: +49 7271 599-115

    E-Mail: info@vg-jockgrim.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, giropay, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
    • Personalausweis oder Reisepass
    • polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

    Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:

    Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2012 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Glücksspiel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)