Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende  Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen.  Vorläufige Regelungen zum Einwohnermeldeamt Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist, aufgrund der aktuellen (krankheitsbedingten) Personalsituation, zu folgenden Zeiten für jedermann geöffnet:    Montag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr  Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr  Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr  Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr  Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr    Online-Termine werden nicht vergeben.    Die Ausgabe fertiger Ausweisdokumente erfolgt in Büro 113 und ist grundsätzlich auch nachmittags möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Göbel
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 66-1170
E-Mail: stefan.goebel@bitburgerland.de
Fax: 06561 66-1500
erforderliche Unterlagen
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
- Personalausweis oder Reisepass
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)
Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:
Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen veranstaltet werden soll. In einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen dürfen höchstens drei andere Spiele veranstaltet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Glücksspiel