Öffentlicher Auftrag Vergabe

    Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen

    Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben.

    Beschreibung

    Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz prüft, ob öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber oder Konzessionsgeber bei der Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen oder bei der Vergabe von Konzessionen gegen Vergaberecht verstoßen haben. Sie ist allerdings nur bei europaweiten Vergaben zuständig, bei denen die EU-Auftragswerte erreicht oder überschritten werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vergabekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz - Vergabekammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 9

    55116 Mainz

    Öffnungszeiten

    Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz erreichen Sie innerhalb folgender Kernarbeitszeiten: Montag bis Donnerstag von 09.30 - 15.00 Uhr, sowie Freitag von 09.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht werden und sollte folgende Mindestangaben enthalten:

    • Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers;
    • Sachverhaltsdarstellung;
    • Darstellung der Vergaberechtsverstöße;
    • Vortrag, dass der in § 160 Abs. 3 GWB normierten Rügeobliegenheit entsprochen wurde oder eine solche nicht bestanden hat;
    • Mitteilung, worin der Schaden auf Seiten des Antragstellers besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz zulässig.

    Fristen

    Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller hat den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig zu stellen, dass die Vergabekammer den Antrag dem Auftraggeber noch vor dessen Zuschlagserteilung übermitteln kann. Denn dadurch wird zunächst ein Zuschlagsverbot bewirkt. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann dagegen grundsätzlich nicht aufgehoben werden. Die Vergabekammer trifft und begründet ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen.

    Kosten

    Gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 2.500,00 € und soll grundsätzlich den Betrag von 50.000,00 € nicht überschreiten. Die Mindestgebühr ist gemäß der Geschäftsordnung der Vergabekammer mit der Antragstellung zu entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Vergabe, Mainz, Ausschreibung, Verkabekammer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de