Öffentlicher Auftrag Vergabe in offenen Verfahren

    Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben

    Sie können als Unternehmer für öffentliche Ausschreibungen Angebote abgeben, wenn Sie die ausgeschriebenen Leistungen anbieten.

    Beschreibung

    Bei der Öffentlichen Ausschreibung (national) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.

    Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die entsprechende Vergabestelle.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Rhein-Selz - Zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Sant' Ambrogio-Ring 33

    55276 Oppenheim

    Kontakt

    E-Mail: info@vg-rhein-selz.de

    Telefon Festnetz: 06133 4901-0

    Fax: 06133 4901-201

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Rhein-Selz)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, VG_Rhein-Selz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, entnehmen Sie den Ausschreibungsunterlagen.

    Voraussetzungen

    Ihr Angebot muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in den Ausschreibungsunterlagen jeweils beschrieben sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Nationale Vergaberecht

    Rechtsbehelf

    Europaweite Vergabeverfahren können durch einen Antrag bei der zuständigen Vergabekammer nachgeprüft werden. Nationale Vergabeverfahren können durch die jeweils zuständigen Rechts- und Fachaufsichtsbehörden überprüft werden.

    Verfahrensablauf

    Die Vergabestelle veröffentlicht die Ausschreibung in Ausschreibungsmedien, insbesondere auf einer eVergabeplattform. 

    Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen.

    Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss.

    Bei der Erstellung eines Angebots müssen Sie verschiedene formelle und inhaltliche Anforderungen beachten, zum Beispiel:

    • die fristgerechte Einhaltung des Abgabetermins (Angebots- oder Bewerbungsfrist),
    • die vollständige Eintragung der geforderten Preise sowie
    • die vom Auftraggeber lückenlos geforderten Erklärungen und Nachweise.

    Außerdem müssen Sie gewährleisten, dass Sie keine Änderungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen haben.

    Gibt die Vergabestelle die Verwendung der eVergabeplattform (z. B. Vergabemarktplatz RLP) vor, ist diese zu verwenden. Die Einreichung von Unterlagen in Papierform ist dann nicht zulässig.

    Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen (Angebot oder Bewerbung) senden Sie innerhalb der Angebots- oder Bewerbungsfrist an die Vergabestelle. Bei elektronischer Rücksendung werden die Unterlagen verschlüsselt übermittelt. 

    Die Vergabestelle  prüft die ordnungs- und fristgemäß eingegangenen Angebote nach folgenden Kriterien:

    • Vollständigkeit
    • fachliche Richtigkeit und
    • rechnerische Richtigkeit

    Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

    Fristen

    Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen und darf die Angebote erst nach Ablauf der Angebotsfrist öffnen. Demnach müssen Sie als Unternehmer Ihr Angebot innerhalb der gesetzten Frist abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlags- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist in der Regel so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Vorabinformationsfrist erfolgen.

    Kosten

    Die Vergabestelle gibt in der Auftragsbekanntmachung eine elektronische Adresse an, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden in der Regel auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall auf TED veröffentlicht werden. TED (Tenders Electronic Daily) ist die Online-Version des „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" für das europäische öffentliche Auftragswesen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVLW am 04.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2012 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Angebotsabgabe, Auftragsvergabe, Gleichberechtigung, EU-Schwellenwert, Wettbewerb, Angebot, Submissionen, Ausschreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)