Öffentliche Vergabe - an freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen
Beschreibung
Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die aufgeforderten Unternehmen
- bieten eine der Ausschreibung entsprechende Leistung an,
- sind dem öffentlichen Auftraggeber bereits im Vorfeld bekannt und
- stehen mit diesem regelmäßig in Verbindung.
Hinweis: Der Wettbewerb ist sehr stark eingeschränkt. Die sonst üblichen Formvorschriften müssen hier nicht beachtet werden.
Um den Bewerberkreis zu erkunden, kann die Vergabestelle im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs vorgeschrieben.
Durch den Teilnahmewettbewerb wird die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekannt gegeben. Alle interessierten Unternehmen können Anträge auf Teilnahme stellen. Die Vergabestelle wählt die Bewerbungen aus und fordert gezielt zur Abgabe eines Gebots auf. Dabei beachtet sie allgemeine Vergabegrundsätze.
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in speziellen Ausschreibungsmedien ausgeschrieben.
Hinweis: Ausschreibungen des Landes werden auf dem Vergabemarktplatz veröffentlicht; EU-Ausschreibungen werden in jedem Fall im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Sämtliche öffentliche Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) werden vollständig elektronisch über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal.de abgewickelt.
Sämtliche momentan öffentlich ausgeschriebenen Leistungen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) unter folgendem Link:
https://www.frankenthal.de/stadt-frankenthal/de/rathaus/verwaltung/finanzen/ausschreibungen/
In den einzelnen Bekanntmachungen befindet sich ein Link, über welchen Sie sich die zugehörigen Vergabeunterlagen kostenlos und barrierefrei herunterladen können.
Sämtliche öffentliche Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) werden vollständig elektronisch über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal.de abgewickelt.
Sämtliche momentan öffentlich ausgeschriebenen Leistungen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) unter folgendem Link:
https://www.frankenthal.de/stadt-frankenthal/de/rathaus/verwaltung/finanzen/ausschreibungen/
In den einzelnen Bekanntmachungen befindet sich ein Link, über welchen Sie sich die zugehörigen Vergabeunterlagen kostenlos und barrierefrei herunterladen können.
Zuständigkeit
Die Vergabestelle.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Dezernat B - Bürgermeister Bernd Knöppel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin:  www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter  www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Herr Wolfgang Winsel
Frau Annette Mattes
Herr Andreas Hellweg
Internet
Stadt Frankenthal (Pfalz) - B-V Zentrale Vergabestelle (Stabsstelle)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Die Vergabestelle kann zu den regulären Öffnungszeiten der Verwaltung besucht werden. Termine können vorab per E-Mail unter vergabe@frankenthal.de vereinbart werden. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal.de/offen  
Kontakt
E-Mail: vergabe@frankenthal.de
Telefon Festnetz: 06233 89-391
Kontaktperson
Herr Andreas Hellweg
Frau Annette Mattes
Herr Wolfgang Winsel
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.
Voraussetzungen
Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert überschreitet. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn
- bei Bauleistungen eine Wertgrenze von 10.000 Euro nicht überschritten wird,
- bereits eine größere Leistung vergeben ist, eine kleinere dieser nachfolgt und beide sich nicht ohne Nachteil voneinander trennen lassen,
- nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z.B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
- die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
- eine erneute Öffentliche oder Beschränkte Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,
- eine Leistung besonders dringlich ist,
- eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: offenes und nicht offenes Verfahren). Preisverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.
Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche
- Fachkunde,
- Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit
verfügen. Sie kann die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen.
Ist eine Rücksendung auch elektronisch möglich, müssen Sie die Unterlagen mit einer elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: offenes und nicht offenes Verfahren). Preisverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.
Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf. Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche
- Fachkunde,
- Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit
verfügen. Sie kann die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen. Die Unternehmen geben das Angebot ebenfalls formlos ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt den Zuschlag. Dies ist ebenfalls formlos möglich.
Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
Die ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen senden Sie unterschrieben an die Vergabestelle. Ist eine Rücksendung auch elektronisch möglich, müssen Sie die Unterlagen mit einer elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.
Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.
Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Frist öffnen. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:
- Vollständigkeit
- fachliche Richtigkeit und
- rechnerische Richtigkeit
Die Vergabestelle teilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich mit. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.
Bearbeitungsdauer
Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlag- und Bindefristen beachten. Sie bemisst die Zuschlagsfrist so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf der Informationsfrist nach § 101a GWB erfolgen.
Kosten
Die Vergabestelle erstattet keine Kosten für die Bearbeitung des Angebots. Verlangt diese jedoch die Ausarbeitung z.B. von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, muss sie allen Teilnehmenden einheitlich eine angemessene Kostenerstattung gewähren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausschreibung