Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person

    • Messen,
    • Ausstellungen und
    • Märkte

    festsetzen lassen. 

    Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.

    Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.

    Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel

    • der Reisegewerbekartenpflicht,
    • dem Ladenöffnungsrecht,
    • dem Arbeitszeitgesetz und
    • dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.

    Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.

    Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.

    Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    Fax: 06373 504-22100

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
    Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
    Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
    Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
    Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2017

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.2 - öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Besucheranschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag  08:30 - 12:00  Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    Fax: 06373 504-22100

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.2.1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde
    Sachgebiet 3.2.2 Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2017

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Besucheranschrift

    Homburger Straße 5a

    66907 Glan-Münchweiler

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag  08:00 - 12:30  Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: bb-gm@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-225

    Telefon Festnetz: 06373 504-226

    Telefon Festnetz: 06373 504-227

    Telefon Festnetz: 06373 504-228

    Fax: 06373 504-22100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2017

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg

    Adresse

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Besucheranschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 
    Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
    Donnerstag13:30 - 18:00
    Freitag08:00 - 12:00
    Samstag10:00 - 12:00
    Im 2-Wochen-Rhythmus
    an geraden KW

    Kontakt

    E-Mail: bb@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-210

    Telefon Festnetz: 06373 504-211

    Telefon Festnetz: 06373 504-212

    Telefon Festnetz: 06373 504-213

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    Telefon Festnetz: 06373 504-215

    Fax: 06373 504-22222

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2017

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Besucheranschrift

    Weiherstraße 4

    66914 Waldmohr

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag  08:00 - 12:30  Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    E-Mail: bb-wm@vgog.de

    Telefon Festnetz: 06373 504-220

    Telefon Festnetz: 06373 504-221

    Fax: 06373 504-22100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2017

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
    • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
    • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
    • bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
    • Lageplan der Veranstaltung
    • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
    • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
    • vorläufiges Ausstellerverzeichnis

    Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    • Messe
    • Ausstellung
    • Großmarkt
    • Wochenmarkt
    • Spezialmarkt
    • Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2012

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Großmarkt, Messe, Jahrmarkt, Ausstellung, Festsetzung, Markt, Spezialmarkt, Volksfest, Wochenmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020