Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person
- Messen,
- Ausstellungen und
- Märkte
festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von Vorschriften des Ladenöffnungsrechts, des Sonn- und Feiertagsrechts, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person stellen.
Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Für Messen und Ausstellungen ist das jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen möglich.
Das Stellen des Antrags auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel
- der Reisegewerbekartenpflicht,
- dem Ladenöffnungsrecht,
- dem Arbeitszeitgesetz und
- dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Ohne eine Festsetzung müssen Sie gegebenenfalls Ausnahmen hiervon bei den jeweils zuständigen Behörden beantragen.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelausnahmen. Sie erhalten aus einer Hand die sogenannten Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Hinweise für Worms: Ausstellungen in Verwaltungsgebäuden
Durchführung von Ausstellungen von Wormser Künstlern oder Ausstellungen mit Bezug zu Worms, in und außerhalb der Verwaltungsgebäude Rathaus und Adenauerring.
Durchführung von Ausstellungen von Wormser Künstlern oder Ausstellungen mit Bezug zu Worms, in und außerhalb der Verwaltungsgebäude Rathaus und Adenauerring.
Hinweise für Worms: Volksfeste
Bewerbungen für das Backfischfest und den Wormser Pfingstmarkt sind bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres beim Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzureichen.
Bewerbungen für den Allerheiligenmarkt bis 10. Juli des laufenden Jahres.
Bewerbungen für das Backfischfest und den Wormser Pfingstmarkt sind bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres beim Bereich 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzureichen.
Bewerbungen für den Allerheiligenmarkt bis 10. Juli des laufenden Jahres.
Hinweise für Worms: Wochenmarkt
Der Wormser Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz in Worms immer Dienstag, Donnerstag und Samstag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Der Wormser Wochenmarkt findet auf dem Marktplatz in Worms immer Dienstag, Donnerstag und Samstag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.02 Gewerbe-, Gaststättenrecht / Messen und Märkte
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Dienstag Geschlossen Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
E-Mail: gewerbe@worms.de
Kontaktperson
Frau Michaela Böber
Fax: +49 6241 853-3299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3210
Frau Patricia Seelig (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3299
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3212
Internet
erforderliche Unterlagen
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
- Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Lageplan der Veranstaltung
- Übersicht über die zu vertreibenden Waren
- Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
- vorläufiges Ausstellerverzeichnis
Die vorzulegenden Unterlagen können unter anderem davon abhängig sein, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt.
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14.06.2024
Stichwörter
Großmarkt, Messe, Jahrmarkt, Ausstellung, Festsetzung, Markt, Spezialmarkt, Volksfest, Wochenmarkt
Metainformation
- Ursprungsportal: Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Ursprungsportal: Ausstellungen in Verwaltungsgebäuden in Worms
- Ursprungsportal: Ausstellungen in Verwaltungsgebäuden in Worms
- Ursprungsportal: Volksfeste in Worms
- Ursprungsportal: Volksfeste in Worms
- Ursprungsportal: Messen und Märkte in Worms
- Ursprungsportal: Messen und Märkte in Worms
- Ursprungsportal: Wochenmarkt in Worms
- Ursprungsportal: Wochenmarkt in Worms