Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
Beschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
- nach Deutschland nachziehen und
- sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften" im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständigkeiten/ Sachgebiet
Telefon
Stv. Sachgebietsleiter
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D
46 23
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
46 61
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
46 59
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
46 60
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
46 60
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z
46 71
Zuständigkeiten/ Sachgebiet
Telefon
Stv. Sachgebietsleiter
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D
46 23
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K
46 61
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46 59
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R
46 60
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46 60
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z
46 71
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Aufenthalt / Anerkennung (Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Achtung! Nur mit Terminvereinbarung Mo, Di, Fr      8:00 - 12:00 Uhr Mi                  8:00 - 12:30 Uhr                     13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag ganztägig geschlossen!
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis des Aufenthaltstitels Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieds
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum
- Nachweis der Familienzugehörigkeit (z.B. Geburts- und Eheurkunden, Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft)
- bei Ehegattennachzug zusätzlich:
- Nachweis des Mindestalters beider Eheleute
- Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen der nachziehenden Person
- bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
- Nachweis der Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse oder einer positiven Integrationsprognose oder
- Nachweis eines besonderen Härtefalls
Hinweis: Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Foto des Einreisestempels
- Sprachzertifikat (sofern vorhanden bzw. notwendig)
- Eheurkunde
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Nachweis über begonnenen oder absolvierten Integrationskurs
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson und der nachzugsberechtigten Person
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Bei Nachzug von Kindern wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung
- Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnung von beiden Elternteilen
Für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Foto des Einreisestempels
- Sprachzertifikat (sofern vorhanden bzw. notwendig)
- Eheurkunde
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Nachweis über begonnenen oder absolvierten Integrationskurs
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson und der nachzugsberechtigten Person
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Bei Nachzug von Kindern wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung
- Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnung von beiden Elternteilen
Voraussetzungen
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Ihr bereits in Deutschland lebendes Familienmitglied hat in Deutschland eine
- Niederlassungserlaubnis,
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder
- Aufenthaltserlaubnis und
- ausreichenden Wohnraum zur Verfügung.
- bei Ehegattennachzug zusätzlich:
- Mindestalter beider Eheleute: 18 Jahre
- einfache Deutschkenntnisse des oder der Nachziehenden
- bei Nachzug von Kindern zwischen 16 und 18 Jahren zusätzlich:
- Einreise im Familienverbund mit den Eltern oder
- Beherrschen der deutschen Sprache oder Vorliegen einer positiven Integrationsprognose (z.B. aufgrund Abstammung aus einem deutschsprachigen Elternhaus oder Besuch einer deutschsprachigen Schule) oder
- Vorliegen eines besonderen Härtefalls
Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise weitere Voraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Aufenthaltsgesetz(AufenthG)
- § 3 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Familienangehörige von Unionsbürgern)
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Bearbeitungsdauer ab erster Kontaktaufnahme beträgt bis zu drei Monate.
Die Bearbeitungsdauer ab erster Kontaktaufnahme beträgt bis zu drei Monate.
Kosten
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 Euro
- Geltungsdauer über ein Jahr: 110 Euro
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 65 Euro
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 80 Euro
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis : 100,-€
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
- Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis : 100,-€
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
- in Deutschland aufgewachsen oder
- im Rahmen des Kindernachzugs eingereist sind,
können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet:
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst einem EU- oder EWR-Staat angehören, können frei einreisen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
- Familienmitglieder von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten, die selbst keinem EU- oder EWR-Staat angehören, haben ebenfalls ein Einreise- und Aufenthaltsrecht
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländervisum, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Visum, Aufenthalt, Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Migration