Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Beschreibung
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
- Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
- Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Postanschrift
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Kusel - Referat 21- Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit
Beschreibung
Fax AfA 06381 424-559
Adresse
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Die Ausländerbehörde ist mittwochs ganztägig geschlossen.
Kontakt
Fax: 06381 424-559
Fax: 06381 424-251
Telefon Festnetz: 06381 424-0
E-Mail: abh-afa@kv-kus.de
E-Mail: abh@kv-kus.de
Kontaktperson
Herr Andreas Becker
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-50404
Telefon Festnetz: 06381 424-404
E-Mail: abh@kv-kus.de
E-Mail: Andreas.Becker@kv-kus.de
Herr Tobias Bold
Postanschrift
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Telefon Festnetz: 06381 424-130
Fax: 06381 424-50130
E-Mail: tobias.bold@kv-kus.de
E-Mail: abh@kv-kus.de
Herr Johannes Böshar
Hausanschrift
Fax: 06381 424-50171
Telefon Festnetz: 06381 424-171
E-Mail: Johannes.Boeshar@kv-kus.de
E-Mail: abh@kv-kus.de
Herr Felix Paquet
Postanschrift
Trierer Straße 49-51
66869 Kusel
Fax: 06381 424-50325
Telefon Festnetz: 06381 424-325
E-Mail: abh@kv-kus.de
E-Mail: Felix.Paquet@kv-kus.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.
Kosten
Gebühr 135.00 EUR
Gebühr 135.00 EUR
Gebühr 135.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".
Bemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis, Migration