Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
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Zuständigkeit
Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 41 - Ordnung, Kommunalaufsicht
Adresse
Hausanschrift
17er Straße 1
76726 Germersheim
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde, Ausländerangelegenheiten Buchstaben (Nachname) A, B, C)
Postanschrift
3. OG
17er Straße 1
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4642
Frau A. Avano (Mitarbeiterin Ausländerbehörde)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
17er-Straße 1
76726 GermersheimE-Mail: a.avano@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 534645
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Daueraufenthalt-EU Erlaubnis
Gebühr 135,00 EUR
Gebühr 135,00 EUR
Bemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Migration, Aufenthaltsgenehmigung