Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist mit der Niederlassungserlaubnis vergleichbar. Sie ist ebenfalls ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ermöglicht Ihnen als Angehöriger eines Drittstaates ein größeres Maß an Mobilität innerhalb des EU-Raums.

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Pirmasens - Allgemeine Ordnungsaufgaben, Ausländerwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Adam-Müller-Straße 69

    66954 Pirmasens

    Öffnungszeiten

    Mo: 8:00 - 12:00 Di: 8:00 - 12:00 Mi: 8:00 - 12:00 Do: 8:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Fr: 8:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06331 84-2308

    Fax: 06331 84-2501

    E-Mail: ordnungsamt@pirmasens.de

    Kontaktperson

    • Birgit Breuder
      Postanschrift

      Adam-Müller-Straße 69

      66954 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2906

      E-Mail: BirgitBreuder@pirmasens.de

    • Jana Hummel
      Postanschrift

      Adam-Müller-Straße 69

      66954 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2315

      E-Mail: JanaHummel@pirmasens.de

    • Anja Marx
      Postanschrift

      Adam-Müller-Straße 69

      66954 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2907

      E-Mail: anjamarx@pirmasens.de

    • Lisa Rothhaar-Schwarz
      Postanschrift

      Adam-Müller-Straße 69

      66954 Pirmasens

      Telefon Festnetz: 06331 84-2909

      E-Mail: LisaRothhaar-Schwarz@pirmasens.de

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG entgegenstehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    Gebühr 135.00 EUR

    Gebühr 135.00 EUR

    Gebühr 135.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Seit 1. September 2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)".

    Bemerkungen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

    • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
    • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
    • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
    • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, Migration, Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English