Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. 

    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

    Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

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    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

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    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: +49 6331 809-108

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Pirmasens-Land

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land gehört zum Landkreis Südwestpfalz und umfasst die Ortsgemeinden Bottenbach, Eppenbrunn, Hilst, Kröppen, Lemberg, Obersimten, Ruppertsweiler, Schweix, Trulben und Vinningen.

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    Hausanschrift

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    Kontakt

    E-Mail: info@pirmasens-land.de

    Telefon Festnetz: 06331 872-0

    Fax: 06331 872-100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Grundstückeigentümerin oder des Grundstückseigentümers
    • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks,
    • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen innerhalb des größten Schutzabstandes,
    • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit
       

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Stadt Flensburg, Ordnungsverwaltung am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2012

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprengstoff, Sprenggesetz, Feuerwerksraketen, Besondere Anlässe, Raketen, Feuerwerk, Feuerwerksbatterien, Vereinsfeier, Böller, Feuerwerkskörper, Schwärmer, Brennbar, Firmenevent, Festlichkeit, Knaller, Hochzeit, Besonderer Anlass, Kleinfeuerwerk, Firmen Event, Explosionsgefährliche Stoffe, Runder Geburtstag, Kanonenschläge, Pyrotechnik, Abbrennen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020