Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
Beschreibung
Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.
Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landwirtschaft und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr, Dienstag: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem [ ] . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem [ ] können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30-16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem [ ] ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags. Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30-12:00 Uhr Dienstag: 8:30-12:00 Uhr Mittwoch: 8:30-12:00 Uhr Donnerstag: 14:00-18:00 Uhr Freitag: 8:30-12:00 Uhr Aktuell besteht keine Maskenpflicht. Sich selbst und andere zu schützen bleibt aber sehr wichtig und liegt jetzt noch mehr in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen. Die Maske ist ein gutes Mittel, um die Verbreitung von Viruserkrankungen einzudämmen. In der aktuellen Lage ist es dringend geboten, weiterhin dort eine Maske zu tragen, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen. Wir bitten Sie ebenfalls um die Einhaltung eines Mindestabstandes. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Voraussetzungen
- Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
- Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).
Rechtsgrundlage(n)
§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.
Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:
- Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
- Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
- Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.
Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
- Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
- Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Antragsfrist
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.
Kosten
Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.06.2022
Stichwörter
Böller, Raketen, Knaller, Festlichkeit, Firmen Event, Schwärmer, Abbrennen, Brennbar, Explosionsgefährliche Stoffe, Kanonenschläge, Vereinsfeier, Hochzeit, Pyrotechnik, Besondere Anlässe, Feuerwerksbatterien, Feuerwerksraketen, Feuerwerkskörper, Runder Geburtstag, Firmenevent, Feuerwerk, Besonderer Anlass, Kleinfeuerwerk, Sprenggesetz, Sprengstoff