Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. 
    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
     

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 23

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2985(Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen; Waffenbesitzkarte für Erben; Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und -sammler und Waffensachverständige; Waffenschein zum Führen von Waffen; Europäischer Feuerwaffenpass; Schießerlaubnis; Überprüfung von Schießständen; Erwerb und Veräußerung von Waffen;)

    Fax: +49 621 504-3932

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2935(Kleiner Waffenschein; Fahndung nach Waffen; Erbfälle; Regelüberprüfungen; Ordnungswidrigkeiten;)

    E-Mail: waffenrecht@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

    Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

    • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
    • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
    • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

    Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
    • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
    • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist
    Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

    Kosten

    Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Stichwörter

    Böller, Raketen, Knaller, Festlichkeit, Firmen Event, Schwärmer, Abbrennen, Brennbar, Explosionsgefährliche Stoffe, Kanonenschläge, Vereinsfeier, Hochzeit, Pyrotechnik, Besondere Anlässe, Feuerwerksbatterien, Feuerwerksraketen, Feuerwerkskörper, Runder Geburtstag, Firmenevent, Feuerwerk, Besonderer Anlass, Kleinfeuerwerk, Sprenggesetz, Sprengstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English