Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 Zulassung

    Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

    Wenn Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk abbrennen möchten, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. 
    Diese müssen Sie vorab beantragen und kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen werden.
     

    Beschreibung

    Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

    Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

    Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

    Hinweise für Trier: Kleinfeuerwerk anmelden

    Beantragung

    • der Antrag ist im Fachamt erhältlich
    • oder online
    • wird auf Wunsch per Mail gesendet
    • vorherige telefonische Rückfrage ist empfehlenswert

    Hinweis

    • das Feuerwerk muss um 22:00 Uhr beendet sein
    • auf fremdem Grundstück ist die Zustimmung des Eigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung erforderlich
    • ein Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist verboten im Bereich von Reet- und Fachwerkhäusern, Tierhaltungen sowie in der unmittelbaren Nähe von Wäldern und Naturschutzgebieten (<100 m), Kindergärten, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen oder ähnlichen Einrichtungen
      • sollte zum Zeitpunkt des Abbrennens die Waldbrandstufe 4 oder 5 ausgerufen sein, ist das Abbrennen des Feuerwerks verboten
    • unzumutbare Belästigungen (Lärm, Brandgefahr) müssen ausgeschlossen sein

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9

    54292 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers

    Hinweise für Trier: Kleinfeuerwerk anmelden

    • Antrag (siehe Link)
    • schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Liegenschaftsverwaltung, beim Abbrennen auf einem fremden Grundstück

    Voraussetzungen

    • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

    Hinweise für Trier: Kleinfeuerwerk anmelden

    • Antragsteller bzw. eine benannte mitanwesende Person hat das 18. Lebensjahr vollendet

    Rechtsgrundlage(n)

    § 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für die Ausnahme des Abbrennens von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) können Sie schriftlich beantragen.

    Wenn Sie die Zulassung schriftlich beantragen wollen:

    • Den Antrag für die Zulassung einer Ausnahme für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken (Kategorie F2) müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einreichen.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen eine Ausnahmegenehmigung bewilligt werden kann. Es wird geprüft, dass keine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ein begründeter Anlass vorliegt und alle relevanten Dokumente vorliegen.
    • Bei fehlenden Dokumenten werden Sie kontaktiert.
    • Bei begründetem Anlass und unter Vorlage aller erforderlichen Dokumente stellt Ihnen die zuständige Behörde eine Genehmigung für die Ausnahme aus.

    Wenn Sie die Zulassung online beantragen wollen:

    • Sie rufen den Online Dienst auf.
    • Sie können ohne eine Anmeldung weitermachen, Sie können sich allerdings auch über ein Service Konto Bürger  anmelden. Wenn Sie im Rahmen Ihres Unternehmens eine Ausnahme benötigen, können Sie sich über ein Service Konto Unternehmen anmelden.
    • Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus.
    • Sie laden alle nötigen Nachweise als Anhang hoch.
    • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.

    Fristen

    Antragsfrist
    Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ein bis vierzehn Tage.

    Hinweise für Trier: Kleinfeuerwerk anmelden

    • 2 - 3 Tage

    Kosten

    Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

    Hinweise für Trier: Kleinfeuerwerk anmelden

    • 50,00 Euro
    • zahlbar bis 14 Tage nach Bescheiderteilung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei persönlicher Vorsprache sollte ein Vordruck vorliegen (zum Beispiel von Form Solution).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Stichwörter

    Böller, Raketen, Knaller, Festlichkeit, Firmen Event, Schwärmer, Abbrennen, Brennbar, Explosionsgefährliche Stoffe, Kanonenschläge, Vereinsfeier, Hochzeit, Pyrotechnik, Besondere Anlässe, Feuerwerksbatterien, Feuerwerksraketen, Feuerwerkskörper, Runder Geburtstag, Firmenevent, Feuerwerk, Besonderer Anlass, Kleinfeuerwerk, Sprenggesetz, Sprengstoff

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de