Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

    Beschreibung

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Zuständigkeit

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gehört zum Landkreis Kaiserslautern und umfasst die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgbm.de

    Telefon Festnetz: 06372 922-000

    Fax: 06372 922-2990

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
    • Infomaterial für Teilnehmer
    • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monaten

    Kosten

    Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 30.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fernlehrgang, Fernunterricht, Fernuni, Fernstudium

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)