Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

    Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

    Beschreibung

    Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

    Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Zuständigkeit

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
    • Infomaterial für Teilnehmer
    • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monaten

    Kosten

    Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 30.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2012

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Fernunterricht, Fernuni, Fernstudium, Fernlehrgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020