Fernlehrgänge Zulassung
    99131020007000

    Zulassung von Fernlehrgängen

    Beschreibung

    Alle Fernlehrgänge bedürfen einer staatlichen Zulassung bevor sie angeboten werden.

    Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft Fernlehrgänge im Hinblick auf Eignung zur Erreichung der Lehrgangsziele sowie hinsichtlich der Einhaltung der verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften für die Vertragsgestaltung und die Teilnehmerinformationen.

    zuständige Stelle

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Zuständigkeit

    Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

    Peter-Welter-Platz 2

    50676 Köln

    Tel.: +49 221 921207-0

    Fax.: +49 221 921207-20

    E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

    Ansprechpartner

    Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 14
    67433 Neustadt an der Weinstraße

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6321 992233

    Fax: +49 6321 9932233

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021
    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Voraussetzungen

    Berufsbildende Fernlehrgänge müssen nach Inhalt, Dauer oder Ziel und nach der Art der Durchführung mit den Zielen der beruflichen Bildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zur beruflichen Bildung übereinstimmen. Werbung und Information, Vertretertätigkeit sowie die Vertragsgestaltung müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes genügen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Zulassung werden Fernlehrgänge daraufhin überprüft, ob das angegebene Lehrgangsziel mit dem Fernlehrgang erreichbar ist. Dabei werden sowohl die fachliche Seite als auch der didaktische Zugriff (Unterrichtsmethoden) begutachtet. Zugelassene Fernlehrgänge erhalten ein Zulassungssiegel mit einer Zulassungsnummer. Diese Zulassungsnummer müssen die Veranstalter im Informationsmaterial als nachprüfbaren Hinweis auf die erteilte staatliche Zulassung aufführen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, deren Lehrgangsziel ausschließlich in der unselbständigen Ergänzung anderer, in sich abgeschlossener selbständiger Bildungsangebote besteht und die sich nur in Verbindung mit anderen Bildungsangeboten eignen. Bei diesen ergänzenden Fernlehrgängen muss die Vertragsgestaltung den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Ihr Vertrieb ist der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2012

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2012
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stichwörter

    Fernunterricht, Fernuni, Fernstudium, Fernlehrgang

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020