Fernlehrgänge Anzeige

    Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    Beschreibung

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
    Email: poststelle@zfu.nrw.de

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Für Klein-Winternheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

     Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:

    Fristen

    Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

    Kosten

    Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fernunterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)