• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Fernlehrgänge Anzeige

Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

Beschreibung

Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

Zuständigkeit

Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Email: poststelle@zfu.nrw.de

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ansprechpartner

Für Niederburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

 Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.

Rechtsgrundlage(n)

Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:

Fristen

Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

Kosten

Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 17.07.2012

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Fernunterricht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020